   
              Promotion 
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                Gute Nachrichten für 
                Quarter Horse-Züchter und Importeure in Europa: Die AQHA 
                hat zum Start einer neuen EU-Verordnung zum Import sowohl von 
                Tieren aus Nicht-EU-Ländern wie auch von Zuchtmaterial wie Embryonen 
                und Samen, die ab dem 01.11.2018 zwingend von einer Zuchtbescheinigung 
                begleitet werden müssen, die der zuständige Zuchtverband in diesem 
                Land, der zuvor von der EU anerkannt werden muss, erstellen muss, 
                volle Untertsützung angekündigt.  
                 
                Die American Quarter Horse Association (AQHA), die das Ursprungsbuch 
                des American Quarter Horse innehält, verpflichtet sich, Exporteuren 
                aktuelle und genaue Informationen zur Verfügung zu stellen, um 
                ihrer Verpflichtung nachzukommen, eine Tierzuchtbescheinigung 
                für die Sendungen auszufüllen, heisst es in der Mitteilung des 
                Verbandes. 
                 
                Exporteure, die Informationen zur Registrierung und zu genetischen 
                Tests für diese Tierzuchtbescheinigungen benötigen, können sich 
                per E-Mail über export@aqha.org 
                an die AQHA wenden, um diese Informationen anzufordern.  
                 
                Der Antrag sollte den Namen des Zuchttiers, die Registriernummer, 
                sowie eine Angabe darüber enthalten, ob es sich um eine Samen- 
                oder Zuchttiersendung handelt, und den Namen der Einrichtung / 
                Person, die die Tierzuchtbescheinigungen benötigt. Im Gegenzug 
                wird AQHA per E-Mail ein Schreiben übermitteln, in dem die Gültigkeit 
                der Angaben dieser Registrierung und zum Gentest sowie der Zweck 
                des Zwecks, ein Stammbaum über vier Generationen und die 
                Ergebnisse der voirliegenden Gentests für das Zuchttier bestätigt 
                werden. Fragen können an export@aqha.org 
                gerichtet werden.  
                 
                Das sind auch gute Nachrichten für die Ersteigerer von US-Hengsten 
                der DQHA-SSA, die im Rahmen der Q18 nur unter Vorbehalt versteigert 
                werden konnten (mehr 
                dazu hier).  
                 
                 
                 
                 
                  
                 
                 
                 
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