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Alle Informationen zu den Quarter Horse-Zuchtschauen in Deutschland
  
Alle Informationen zu den Paint Horse-Zuchtschauen in Deutschland
  
Alle Informationen zu den Appaloosa-Zuchtschauen in Deutschland
 
 
  
Das sind die Voraussetzungen für die Teilnahme auf einer Zuchtschau:
  
DQHA
  
Stuten und Wallache: 
Besitzer muss Mitglied bei der DQHA sein/werden 
ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular   
Stute/Wallach muss im Zuchtbuch eintragungsfähig sein oder eingetragen sein 
Stute/Wallach muss einen Equidenpass mit Zuchtbescheinigung haben/oder es muss nachgetragen werden 
 von der Stute/dem Wallach muss ein DNA-Profil und den Elterntieren vorliegen 
von der Stute / dem Wallach muss ein negativer PSSM-Test und ggf. ein Hypp-Test vorliegen; zur Eintragung in ein höheres Stutenbuch (Stutbuch I oder II) muss ein 7-Paneltest vorliegen. 
Kopie des Certificate of Registration (Vorder-u. Rückseite), in dem der Stuten-/Wallachbesitzer eingetragen ist
 
  
Fohlen: 
Besitzer muss Mitglied bei der DQHA sein 
ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular  
Kopie der Registration Application vom Fohlen 
oder Kopie des Stallion Breeding Reports 
ein Transponder und Equidenpass muss in der Geschäftsstelle beantragt sein/werden 
Elterntiere müssen im Zuchtbuch der DQHA eingetragen sein 
von den Elterntieren muss ein DNA-Profil vorliegen 
von den Elterntieren muss ein negativer PSSM-Test und ggf. ein Hypp-Test vorliegen oder von dem Fohlen selbst
 
  
PHCG
  
Stuten und Veredler/Stuten zur Eintragung ins Zuchtbuch: 
- der Besitzer muss Mitglied im PHCG sein 
- das komplett ausgefüllte und unterschriebene Nennformular muss bis zum Nennschluss vorliegen 
- die Stute muss einen Equidenpass mit Zuchtbescheinigung haben 
- von der Stute muss ein 6 Panel Test vorliegen und ein DNA Profil 
- eine Kopie vom Papier (Certificate of Registration) auf dem der Stutenbesitzer eingetragen ist muss vorliegen
  
 
Vorstellung von Fohlen: 
- der Besitzer muss Mitglied im PHCG sein 
- das komplett ausgefüllte und unterschriebene Nennformular muss bis zum Nennschluss vorliegen 
- das Fohlen muss bereits gechipped sein 
- die Elterntiere müssen im Zuchtbuch des PHCG eingetragen sein 
- vom Fohlen muss dein DNA Profil vorliegen 
- es muss eine Kopie vom APHA Papier oder vom Registration Application mit Unterschrift des Hengsthalters und dem Stutenbesitzer vorliegen 
- bei Besamung mit Hengsten aus Drittländern muss eine Bestätigung der APHA vorliegen, dass die Unterlagen zur Erstellung des Certificats of Registration vollständig sind und es in Arbeit ist.
  
 
                
                 
                Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen 
                gerne weiter,  
                z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den 
                Bereich AQHA.  
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