| 
               | 
              
 
Das Zuchtbuch über den Ursprung einer Pferderasse wird im Regelfall nur von einer einzigen Zuchtorganisation, dem sogenannten Ursprungszuchtbuch, in wenigen Ausnahmefällen auch von mehreren Zuchtverbänden oder von einer weltweit tätigen Züchtervereinigung  geführt.  Das Ursprungszuchtbuch kann in einem EU Land oder in einem Drittstaat geführt werden. Die Züchtervereinigungen geben zur Anerkennung also an, ob sie das Ursprungszuchtbuch oder ein sogenanntes  Filialzuchtbuch, führen wollen. 
  
In der EU Tierzuchtverordnung (EU) 2016/1012 wurden die Anforderungen in  Anhang I/ Teil 3 festgehalten. So muss  ein Zuchtverband, wenn er das  Ursprungszuchtbuch führen will,  unter anderem nachweisen, dass es zum Zeitpunkt der Antragstellung keinen weiteren Zuchtverband gibt, der im selben EU Staat, in einem anderen EU Staat oder in einem Drittland anerkannt worden ist, das Ursprungszuchtbuch für die Rasse zu führen. Rein zuchthistorisch gesehen sollte das  Ursprungszuchtbuch allerdings  auch in dem Land geführt werden, indem eine Pferderasse ihren Ursprung hat. So fordert die aktuelle EU Tierzuchtverordnung jetzt auch „historische Belege“ für die Anlage bzw. behördliche Genehmigung eines Ursprungszuchtbuches.
  
Die Organisation mit dem Ursprungszuchtbuch übernimmt  Rechte, aber in erheblichem Maße auch Zuchtverantwortung und Zusatzarbeit.  Sie wird  die Grund-Zuchtbedingungen festlegen und  muss andere Züchtervereinigungen stets über diese Vorgaben und ihre Änderungen informieren. Sie soll nach den Vorgaben der EU Entscheidung eng  mit den Filialzuchtbüchern zusammenarbeiten, insbesondere um jeglichen Streitigkeiten zuvorzukommen. Alle anderen Züchtervereinigungen führen dann sogenannte „Filialzuchtbücher“. Sie müssen die Grundsätze des Ursprungszuchtbuchs  übernehmen und einhalten. Ein direktes  Mitspracherecht auf die Vorgaben des Ursprungszuchtbuches haben die Filialzuchtverbände in diesem Fall meist nicht. Andererseits müssen die Filialzuchtbücher  mit ihrer Zuchtbuchführung von der Ursprungszuchtbuch-Organisation dann auch uneingeschränkt anerkannt werden. 
  
Die Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Zuchtprogramms sind also für die Filialzuchtbücher stets sehr eingeschränkt. Es besteht mit der EU Tierzuchtverordnung bei Pferden zum Beispiel dann für ein Filialzuchtbuch allerdings auch keine Pflicht zu Leistungsprüfungen, falls diese nicht von einem Ursprungszuchtbuch vorgegeben sind. Hier findet sich in der Tierzuchtverordnung auch die einzige Ausnahme. Ein Filialzuchtbuch darf in der Hauptabteilung seiner Zuchtbücher (Hengst-Stutbuch) zusätzliche, merkmalsbezogene Klassen einrichten. Also, zum Beispiel in seinem Hengstbuch weitere Klassen einrichten, in die  dann nur Zuchtpferde eingetragen werden, welche vorgegebene merkmalsbezogene Leistungen erreichen. Ein Ausschluss von Zuchtpferden ist nicht erlaubt. Ein Filialzuchtbuch muss immer auch solche Klassen in seiner Hauptabteilung vorsehen, die eine Eintragung  bzw. Übernahme aller Zuchtpferde aus einem Ursprungszuchtbuch  und/ oder auch aus anderen Filialzuchtverbänden erlaubt.
  
Bestehen bereits übergeordnete, weltweit tätige internationale Zuchtorganisationen, also Weltzuchtvereinigungen für eine Pferderasse, wie zum Beispiel für das Arabische Vollblutpferd mit der „World Arabian Horse Organisation“,  so  können Zuchtverbände auch solche Organisationen  als Ursprungszuchtbuch benennen. Voraussetzung ist mit der neuen EU Tierzuchtverordnung, dass es weder einen Zuchtverband in einem Mitgliedsstaat noch eine Zuchtstelle in einem Drittland gibt, die das Ursprungszuchtbuch für die betreffende Pferderasse führt. Dies ist für das Mitspracherecht der angeschlossenen Zuchtverbände als besonders günstig anzusehen. Die Zuchtvorgaben einer solchen Weltzuchtvereinigung  werden von den Zuchtverbänden als  Ursprungszuchtbuch anerkannt und im Idealfall dann auch vorab gemeinsam diskutiert und festgelegt. 
  
Text: Dr. Ines v. Butler-Wemken
 
  
Quarter Horse-Zucht: AQHA trifft sich mit der Europäischen Kommission / Ursprungszuchtbuch liegt in USA
 
  
Züchtervereinigungen und Zuchtunternehmen in Deutschland  
Anerkannte Züchtervereinigungen und Zuchtunternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitglieds- oder Vertragsstaaten, die in Deutschland tätig sind  
 
  
 Verbände und Preise  
                 
                Jeder Pferdebesitzer, der ein reinrassiges Pferd hat und dieses zur Zucht einsetzen möchte oder als Zuchttier verkaufen möchte, muss sich 
                zur Erstellung des Equidenpasses an einen für diese Rasse zuständigen 
                Zuchtverband wenden (mehr dazu hier.  
                 
                Dazu gehören einerseits die Verbände, die das Ursprungszuchtbuch 
                der jeweiligen Rasse führen, das sind aber auch Verbände, 
                die als Filialzuchtbuch sich an den Grundsätzen der Ursprungszuchtorganisationen 
                orientieren.  
                 
                Bei denselben durch die Richtlinie der Europäischen Union (EU) 
                herrschenden Rahmenbedingungen existieren dabei teils deutliche 
                Preisunterschiede, 
                einen 
                Überblick dazu finden Sie hier! 
                 
                Für die amerikanischen Westernpferderassen sind in Deutschland 
                zuständig:  
                 
                 
                   
                 
                Quarter Horses 
                 
                Deutsche Quarter Horse Association e. V., Daimlerstrasse 22, 63741 
                Aschaffenburg (Ursprungszuchtbuch) 
                www.dqha.de 
                 
                Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen 
                e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch) 
                www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de 
                 
                Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a, 
                16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch) 
                www.pferde-brandenburg-anhalt.de 
                 
 Rheinisches
Pferdestammbuch e.V., 
Schloss Wickrath 7, 
41189 Mönchengladbach (Filialzuchtbuch) 
                http://www.pferdezucht-rheinland.de/ 
                 
Pferdestammbuch
Schleswig Holstein/Hamburg
e. V., Steenbeker Weg 151, 24106 Kiel
 (Filialzuchtbuch) 
                http://www.pferdestammbuch-sh.de/ 
                 
                 
                 
                   
                 
                Paint Horses 
                 
                Paint Horse Club Germany e.V., Im Wiehagen 5, 58675 Hemer (Ursprungszuchtbuch) 
                www.phcg.de 
                 
                Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen 
                e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch) 
                www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de 
                 
                Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a, 
                16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch) 
                www.pferde-brandenburganhalt.de 
                 
 Rheinisches
Pferdestammbuch e.V., 
Schloss Wickrath 7, 
41189 Mönchengladbach (Filialzuchtbuch) 
                http://www.pferdezucht-rheinland.de/ 
                 
                Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e. V., Käthe-Kollwitz-Platz 
                2, 01468 Moritzburg (Filialzuchtbuch) 
                www.pferde-sachsen-thueringen.de 
                 
Pferdestammbuch
Schleswig Holstein/Hamburg
e. V., Steenbeker Weg 151, 24106 Kiel
 (Filialzuchtbuch) 
                http://www.pferdestammbuch-sh.de/ 
                 
                Zuchtverband für Deutsche Pferde e.V., Am Allerufer 28, 27283 
                Verden/Aller (Filialzuchtbuch) 
                www.zfdp.de 
                 
                 
                   
                 
                Appaloosa 
                 
                Appaloosa Horse Club Germany e. V., Kleingasse 7, 53498 Walldorf 
                (Ursprungszuchtbuch) 
                www.aphcg.com 
                 
                Rheinisches Pferdestammbuch e.V., Schloss Wickrath 7, 41189 Mönchengladbach 
                (Filialzuchtbuch) 
                www.Pferdezucht-Rheinland.de 
                 
                Westfälisches Pferdestammbuch e.V., Sudmühlenstr. 33, 48157 Münster-Handorf 
                (Filialzuchtbuch) 
                www.westfalenpferde.de 
                 
                Zuchtverband für Deutsche Pferde e.V., Am Allerufer 28, 27283 
                Verden/Aller (Filialzuchtbuch) 
                www.zfdp.de 
                 
                Europäischer Scheckenzuchtverband (ECHA/ESV) e. V., Budenmeerstr. 
                20, 26835 Hesel (Filialzuchtbuch) 
                www.echa-esv.de 
                 
                Pferdestammbuch Schleswig Holstein/Hamburg e. V., Steenbeker Weg 
                151, 24106 Kiel (Filialzuchtbuch) 
                www.pferdestammbuch-sh.de 
                 
                Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a, 
                16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch) 
                www.pferde-brandenburganhalt.de 
                 
                 
                 
                Für alle Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums 
                für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) 
                eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben 
                den oben bereits genannten Zuchtverbänden/-vereinigungen auch 
                Stellen für die Passerstellung von Pferden ohne anerkannte Rasse 
                in den jeweiligen Bundesländern aufgeführt: 
                Informationen 
                zu den ausstellenden Stellen (Equidenpass)   
                 
                 
                Für alle Equidenpässe sind diese zwei Punkte wichtig: 
                 
                1. Der Pferdebesitzer/Pferdehalter, also der, in dessen Obhut 
                sich das Pferd befindet (z. B. Pensionsstall, Trainer, Transporteur 
                oder Pferdeeigentümer) ist dafür verantwortlich, dass das Pferd 
                von einem korrekten Equidenpass begleitet wird, und ist bei Kontrollen 
                haftbar.  
                 
                2. Der Equidenpass ist ein lebenslang gültiges Dokument und kann 
                nicht ohne weiteres ausgetauscht oder umgewandelt werden. Deshalb 
                sollte die passausstellende Stelle mit Bedacht gewählt werden. 
                Im Zweifelsfall sollte man dort lieber nachfragen, bevor man sich 
                entscheidet.  
                 
 
  
Mehr dazu
  
	
Tierzuchtgesetz: Zuchtstuten können im Inland ohne Zuchtbescheinigung im Equidenpaß verkauft werden 
Mehr Pflichten für Pferdehalter: 
Neue EU Pferdepass-Verordnung ab Januar 2016 
	
Pferde und Lebensmittelsicherheit: 
Die wichtigsten Informationen zu der neuen Equidenpass-Verordnung 
 
                
                 
                Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen 
                gerne weiter,  
                z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den 
                Bereich AQHA.  
                Zum 
                wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier. 
                 
                 
                
                
                 
                Fügen 
                Sie diese Seite Ihren Bookmarks hinzu! 
               
                |