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               Darauf 
                müssen Züchter und Quarter Horse-Besitzer jetzt achten 
                 
                 
                Wer glaubt, dass es sich bei den Unterschieden um rein "redaktionelle" 
                Kleinigkeiten handelt, dem seien Lektüre und Vergleich der drei 
                nun geltenden Regelwerke empfohlen:  
                 
                Beispiel: §10. (Bestimmungen für die Eintragung ins Zuchtbuch) 
                verlangt, daß der Antragsteller gemäß A.4.2 und A.3.1 der 
                Satzung auch Mitglied der AQHA ist. Diese Bestimmung ist anfechtbar, 
                daß die weiterhin gültige Satzung keine AQHA-Mitgliedschaft 
                als zwigende Voraussetzung vorsieht. 
                 
                Weitere Abweichungen zwischen gültiger Satzung (alt) und 
                genehmigten Zuchtprogramm (neu) bestehen u.a. bei den Bestimmungen 
                für die Eintragung ins Zuchtbuch, der Eigentumsurkunde, der Registrierung 
                und der Identifizierung - nicht ganz unwesentliche Bestimmungen 
                für die Tätigkeit eines Zuchtverbandes. Da die Zuchtprogramme 
                ("Zuchtbuchordnung") vereinsrechtlich den Rang einer 
                Vereinsordnung haben, dürfen sie keine der Satzung widersprechenden 
                Bestimmungen enthalten.  
                 
                 
                  
                 
                 
                Bild: Auszug aus der neuen, aber nicht geltenden 
                DQHA-Satzung: Die Bestimmungen der neuen DQHA-Satzungen finden 
                weiterhin keine Anwendung  
                 
                 
                Satzung und Zuchtprogramm 
                 
                Der Hintergrund: Mit der Umsetzung der VO (EU) 2016/1012 teilen 
                sich die Satzungen von Zuchtverbänden in die Teile A (vereinsrechtliche 
                Regelungen) und B (tierzuchtrechtliche Regelungen) auf. Der tierzuchtrechtliche 
                Teil regelt die Grundsätze der Zuchtarbeit, ein Zuchtprogramm, 
                das durch die Tierzuchtbehörde zu genehmigen ist, baut darauf 
                auf.  
                 
                Bislang musste also eine Satzung wirksam beschlossen und eingetragen 
                sein, da die Zuchtprogramme vereinsrechtlich den Rang einer Vereinsordnung 
                haben, sich die Regelungen eines Zuchtprogramms also nachrangig 
                auf die züchterischen Grundbestimmungen der Satzung beziehen. 
                 
                 
                Auf Anfrage zu den rechtlichen Grundlagen und der Anwendung der 
                aktuellen Situation der DQHA in der täglichen Praxis, z.B. bei 
                der Erstellung von Equidenpässen etc., teilt die aufsichtsführende 
                Behörde, die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), 
                dass formal ein Zuchtprogramm "nach dem EU-Tierzuchtrecht auch 
                unabhängig von der Satzung geändert und genehmigt werden kann" 
                und daher die Eintragungsfrist verlängert werde. 
                 
                Was für die DQHA also "erfreuliche Nachrichten" 
                sind, wird sich wohlmöglich als Bumerang erweisen - nämlich 
                dann, wenn einerseits Quarter Horse-Züchter die angewandte 
                Praxis zivilrechtlich klären lassen und andererseits die 
                Genehmigung durch die Behörde selber auf den Prüftstand 
                kommt.  
                 
                Ob es also ein "Etappensieg auf dem Weg in eine erfreuliche 
                und aussichtsreiche Zukunft der DQHA" ist, bleibt weiter 
                abzuwarten.  
                 
                 
                 
                 Mehr dazu  
                 
                Dexit: 
                Neue DQHA-Satzung wird nicht vom Amtsgericht Aschaffenburg akzeptiert 
                Wenn 
                es mal wieder länger dauert: AQHA hebt die DQHA wieder in den 
                Affiliate Status 
                Dexit: 
                DQHA bestätigt Filialzuchtbuch-Bericht und beantragt AQHA Affiliate-Status 
                Ohne 
                Information an die Mitglieder: DQHA führt nun ein Filialzuchtbuch 
                für American Quarter Horses 
                 
                 
                 
              
              Konkret 
                endet - zumindest was das Zuchtprogramm angeht - damit für die 
                DQHA, dem ältesten Westernrasseverband in Europa, die Gestaltung 
                der Rasse American Quarter Horse, denn bei Filialzuchtbüchern 
                sind die Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Zuchtprogramms 
                sehr eingeschränkt und es besteht keine Pflicht zu Leistungsprüfungen 
                (siehe unten).  
                 
                Zudem reiht sich die DQHA nun in Reihe mit den weiteren Filialzuchtbüchern 
                in Deutschland ein, u.a. den European Western Horse Breeders UG 
                und dem Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen 
                e.V.. Alle stellen u.a. Equidenpässe mit Tierzuchtbescheinigung 
                ("roter Zuchtpass") für American Quarter Horses aus.  
                 
                Allerdings bedeutet das nicht automatisch die Führung des 
                Ursprungszuchtbuches für die AQHA - dazu ist das LfL als 
                deutsche Behörde nicht autorisiert. Die Behörde akzeptiert 
                jedoch den Verweis von Filialzuchtbüchern auf die AQHA als Ursprungszuchtbuch. 
                 
                 
                Hintergrund zur EU Tierzuchtverordnung: Was ist ein Ursprungszuchtbuch 
                ? 
                 
                Um Streitfälle zwischen Pferdezüchtern und ihren Zuchtverbänden 
                zu vermeiden, hat die EU bereits in 1992 festgelegt, dass Züchtervereinigungen 
                nur dann anerkannt werden, wenn das Zuchtprogramm einer Pferderasse 
                verbindlich auch für alle anderen anerkannten Zuchtverbände ist. 
                Hierzu hat die EU den, allerdings sehr oft missverstandenen, Begriff 
                des „Ursprungszuchtbuches“ eingeführt. Auch mit der EU Tierzuchtverordnung 
                (EU) 2016/1012, die ab dem 1.11.2018 gilt, wurde das „Ursprungszuchtbuch“ 
                für die Pferdezucht festgelegt. Sinn und Zweck ist eine Harmonisierung, 
                also die Gleichschaltung von Zuchtmaßnahmen. Diese Vorgabe gibt 
                es bis heute in der EU so nur für Pferde.  
                 
                Das Zuchtbuch über den Ursprung einer Pferderasse wird im Regelfall 
                nur von einer einzigen Zuchtorganisation, dem sogenannten Ursprungszuchtbuch, 
                in wenigen Ausnahmefällen auch von mehreren Zuchtverbänden oder 
                von einer weltweit tätigen Züchtervereinigung geführt. Das Ursprungszuchtbuch 
                kann in einem EU Land oder in einem Drittstaat geführt werden. 
                Die Züchtervereinigungen geben zur Anerkennung also an, ob sie 
                das Ursprungszuchtbuch oder ein sogenanntes Filialzuchtbuch, führen 
                wollen.  
                 
                In der EU Tierzuchtverordnung (EU) 2016/1012 wurden die Anforderungen 
                in Anhang I/ Teil 3 festgehalten. So muss ein Zuchtverband, wenn 
                er das Ursprungszuchtbuch führen will, unter anderem nachweisen, 
                dass es zum Zeitpunkt der Antragstellung keinen weiteren Zuchtverband 
                gibt, der im selben EU Staat, in einem anderen EU Staat oder in 
                einem Drittland anerkannt worden ist, das Ursprungszuchtbuch für 
                die Rasse zu führen. Rein zuchthistorisch gesehen sollte das Ursprungszuchtbuch 
                allerdings auch in dem Land geführt werden, indem eine Pferderasse 
                ihren Ursprung hat. So fordert die aktuelle EU Tierzuchtverordnung 
                jetzt auch „historische Belege“ für die Anlage bzw. behördliche 
                Genehmigung eines Ursprungszuchtbuches.  
                 
                Die Organisation mit dem Ursprungszuchtbuch übernimmt Rechte, 
                aber in erheblichem Maße auch Zuchtverantwortung und Zusatzarbeit. 
                Sie wird die Grund-Zuchtbedingungen festlegen und muss andere 
                Züchtervereinigungen stets über diese Vorgaben und ihre Änderungen 
                informieren. Sie soll nach den Vorgaben der EU Entscheidung eng 
                mit den Filialzuchtbüchern zusammenarbeiten, insbesondere um jeglichen 
                Streitigkeiten zuvorzukommen. Alle anderen Züchtervereinigungen 
                führen dann sogenannte „Filialzuchtbücher“. Sie müssen die Grundsätze 
                des Ursprungszuchtbuchs übernehmen und einhalten. Ein direktes 
                Mitspracherecht auf die Vorgaben des Ursprungszuchtbuches haben 
                die Filialzuchtverbände in diesem Fall meist nicht. Andererseits 
                müssen die Filialzuchtbücher mit ihrer Zuchtbuchführung von der 
                Ursprungszuchtbuch-Organisation dann auch uneingeschränkt anerkannt 
                werden.  
                 
                Die Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Zuchtprogramms sind 
                also für die Filialzuchtbücher stets sehr eingeschränkt. Es besteht 
                mit der EU Tierzuchtverordnung bei Pferden zum Beispiel dann für 
                ein Filialzuchtbuch allerdings auch keine Pflicht zu Leistungsprüfungen, 
                falls diese nicht von einem Ursprungszuchtbuch vorgegeben sind. 
                Hier findet sich in der Tierzuchtverordnung auch die einzige Ausnahme. 
                Ein Filialzuchtbuch darf in der Hauptabteilung seiner Zuchtbücher 
                (Hengst-Stutbuch) zusätzliche, merkmalsbezogene Klassen einrichten. 
                Also, zum Beispiel in seinem Hengstbuch weitere Klassen einrichten, 
                in die dann nur Zuchtpferde eingetragen werden, welche vorgegebene 
                merkmalsbezogene Leistungen erreichen. Ein Ausschluss von Zuchtpferden 
                ist nicht erlaubt. Ein Filialzuchtbuch muss immer auch solche 
                Klassen in seiner Hauptabteilung vorsehen, die eine Eintragung 
                bzw. Übernahme aller Zuchtpferde aus einem Ursprungszuchtbuch 
                und/ oder auch aus anderen Filialzuchtverbänden erlaubt.  
                 
                Bestehen bereits übergeordnete, weltweit tätige internationale 
                Zuchtorganisationen, also Weltzuchtvereinigungen für eine Pferderasse, 
                wie zum Beispiel für das Arabische Vollblutpferd mit der „World 
                Arabian Horse Organisation“, so können Zuchtverbände auch solche 
                Organisationen als Ursprungszuchtbuch benennen. Voraussetzung 
                ist mit der neuen EU Tierzuchtverordnung, dass es weder einen 
                Zuchtverband in einem Mitgliedsstaat noch eine Zuchtstelle in 
                einem Drittland gibt, die das Ursprungszuchtbuch für die betreffende 
                Pferderasse führt. Dies ist für das Mitspracherecht der angeschlossenen 
                Zuchtverbände als besonders günstig anzusehen. Die Zuchtvorgaben 
                einer solchen Weltzuchtvereinigung werden von den Zuchtverbänden 
                als Ursprungszuchtbuch anerkannt und im Idealfall dann auch vorab 
                gemeinsam diskutiert und festgelegt.  
                 
                 
                 
                
                 
                Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen 
                gerne weiter,  
                z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den 
                Bereich AQHA.  
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