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EU-Besamungsstationen:
Finanzielle Erleichterungen für Hengsthalter durch die neuen Vorschriften
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Gute Nachricht für Hengsthalter: Die EU-Kommission hat die Richtlinien für EU-Besamungsstationen gelockert. Die Hengste müssen künftig nicht mehr so oft auf die Erkrankung CEM („Deckseuche“) untersucht werden, so dass sich die Kosten für die Stationen reduzieren.

Seit Jahren klagen die Betreiber von EU-Besamungsstationen über zu viel Bürokratie und zu hohe Auflagen. Besonders die vorgeschriebene häufige Beprobung der Hengste auf die hochinfektiöse, bakterielle Geschlechtskrankheit Kontagiöse Equine Metritis (CEM), meist als Deckseuche bezeichnet, stand in der Kritik.

Deshalb hatte der Weltzuchtverband WBFSH unter Federführung der drei deutschen Experten Dr. Lutz Alswede, Dr. Thomas Heilkenbrinker und Prof. Dr. Harald Sieme einen Antrag auf Änderung der EU-Verordnung für Besamungsstationen gestellt. Diesem Antrag kam die Kommission nun nach. In der Praxis bedeutet dies, dass Hengsthalter je nach Zahl ihrer Hengste zwischen mehreren hundert und mehreren tausend Euro im Jahr sparen können.

Weitere Erleichterungen ergeben sich für die Zulassung neuer schnellerer und preiswerterer Untersuchungsmethoden bei Krankheiten mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR). Dr. Klaus Miesner, Leiter des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), sagt: „Ich bin sehr froh, dass die EU dem Vorschlag unserer Expertenkommission gefolgt ist und wir für unsere Hengsthalter in bekanntlich schwierigen Zeiten Verbesserungen erzielen konnten.“





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z.B. Dr. Ines von Butler-Wemken für den Bereich Vererbung/Genetik.
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Quelle fn-press

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