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                Promotion 
               
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               Ab dem 22. November 
                2022 müssen alle Tierhalter in Deutschland mit höheren 
                Tierarztkosten rechnen. Der Bundesrat hat am 8. Juli 2022 beschlossen, 
                den Änderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und 
                Tierärzte (Tierärztegebührenordnung - GOT) zuzustimmen (siehe 
                hier). Am 22. August wurde die Novelle der Gebührenordnung 
                im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, gültig ist die neue 
                Verordnung vom 22. November 2022 an. 
                 
                Die Verordnung passt die tierärztlichen Leistungen sowohl an den 
                veterinärmedizinischen Erkenntnisstand als auch die Gebührensätze 
                an die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis 
                an. Die Tierärztegebührenordnung ist zuletzt im Jahr 1999 umfassend 
                geändert worden. 
                 
                  
                 
                 
              
               
                Die Anpassung der 
                  Gebührensätze erfolgte auf wissenschaftlicher Basis: Das BMEL 
                  hat bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) 
                  die Durchführung einer umfassenden Studie initiiert. Die Studie 
                  hat ergeben, dass die einfachen Gebühren nicht mehr ausreichen. 
                  Die Studie ist im November 2021 auf der Internetseite des BMEL 
                  veröffentlicht worden (siehe 
                  hier). 
                   
                  Aber Pferdebesitzer zahlen schon jetzt am meisten, stellt das 
                  Gutachten fest: Den höchsten Gebührensatz berechneten im Normalbetrieb 
                  die Pferdepraktiker, im Notdienst lagen die Kleintiere vorne. 
                   
                  Was kommt also da genau auf Pferdebesitzer zu? Ab voraussichtlich 
                  Mitte Oktober 2022 wird eine allgemeine Untersuchung mit Beratung 
                  mindestens 30,78 Euro kosten – vorher waren es beim einfachen 
                  Satz 19,24 Euro, ein Plus von 60%. Ebenfalls teurer werden  
                  z.B.  Folgeuntersuchungen, Impfungen odereine Szintigrafie. 
                  Der Aufschlag für ambulantes Röntgen erhöht sich 
                  von 19,24 Euro auf 30,78 Euro, eine Szintigraphie von 384,82 
                  Euro auf 457,94 Euro (jeweils 1-facher Satz).  
                   
                  Wie abgerechnet wird, hängt von mehreren Faktoren ab wie 
                  Komplikationen, Behandlungszeit (Wochenende, Feiertag) oder 
                  Aufwand der Behandlung. 
                  Dann kann bis zum Dreifachen des Gebührensatzes abgerechnet 
                  werden.  
                Die 
                  neue Gebührenordung finden Sie hier. 
                 
                  Verbunden mit der neuen Gebührenordung ist aber auch die 
                  Hoffnung, bessere Bedingungen sowohl für Selbständige wie für 
                  angestellte Tierärzte (und TFA) zu schaffen und damit auch einem 
                  der größten Probleme in der Tiermedizin, dem Fachkräftemangel, 
                  entgegen zu wirken.  
                   
                  Für Pferdebesitzer kommen damit neben den aktuell steigenden 
                  Futter- und Haltungskosten weitere Belastungen hinzu. 
                   
                   
                    
               
               
                
                
                 
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